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Erfolgreicher Fischbesatz blickt in Bayern auf eine lange Tradition zurück. Begonnen wurde damit bereits im Mittelalter, als Menge und Art der vor Ort getätigten Fischfänge den Ansprüchen des klösterlichen Lebens nicht mehr genügten. Denn Fisch zählte damals zur „fleischlosen Kost“ und stellte besonders in der Fastenzeit eine willkommene Bereicherung des Speisezettels dar. Wie bei allen Fastenspeisen durfte jedoch nichts davon über den Tellerrand hinaus ragen. Um dennoch nicht darben zu müssen und den Verzehr zu erleichtern, haben sich findige Mönche daran gemacht, Fischteiche zu errichten, wo aus lang gestreckten, kräftig beschuppten Wildfischen alsbald hochrückige Spiegelkarpfen herausgezüchtet waren. Deren Abkömmlinge und weitere Zuchtformen des Karpfens sind heute in den freien Gewässern allgegenwärtig. Freilich durfte auch der wohlschmeckende Seesaibling auf dem klösterlichen Speiseplan nicht fehlen. Doch kam dieser von Natur aus längst nicht in allen Alpenseen vor. Auch nicht im Walchensee, der erstmals im Jahre 1503 mit Seesaiblingen aus dem Tegernsee besetzt wurde. Auch das heutige Vorkommen des Zanders geht weit über dessen natürliches Verbreitungsgebiet hinaus. Von Natur aus war er östlich der Elbe beheimatet. Seine nacheiszeitliche Ausbreitung nach Westen wurde durch Besatz erheblich beschleunigt. So gelangten Zander durch Besatz schon vor etwa 200 Jahren erstmals in bayerische Gewässer und sind heute selbst in Spanien und Marokko zu Hause. Ab 1882 wurden auch nichteuropäische Fischarten in bayerische Gewässer eingesetzt. Den Anfang machten Regenbogenforelle, Bachsaibling, Königslachs und Amerikanische Maräne, deren importierte Eier in der damals vom „Bayer. Landesfischerei-Verein“ betriebenen Fischzuchtanstalt Starnberg erfolgreich erbrütet wurden. Wenig später wurden an oberbayerischen Seen auch Besatzexperimente mit dem Namaycush-Saibling (Amerikanischer Seesaibling), dem Kokanee (Pazifischer Binnenlachs) und selbst dem Forellenbarsch unternommen. Damals machte man sich über die möglichen ökologischen Folgen keinerlei Gedanken. Was einzig und allein zählte, war die Hoffnung, die Gewässer mit mehr „Edelfischen“ zu bevölkern und damit die fischereilichen Erträge steigern zu können. Von den „Nichteuropäern“ auf breiter Basis durchgesetzt hat sich in Bayern bis heute letztlich aber nur die eher anspruchslose Regenbogenforelle, die sich nicht nur in der Fischzucht zu einem wichtigen Wirtschaftsfisch entwickelte. Auch als Zielfischart der Angelfischer ist ihre Bedeutung nach wie vor groß und so mancher Gewässerlauf Mitteleuropas beherbergt heute eine eigenständige Population dieser Salmonidenart.
Bedeutung und Selbstverständnis der Angelfischerei
Noch bis Mitte des letzten Jahrhunderts bezweckten Besatzmaßnahmen fast ausschließlich die Sicherung oder Steigerung von Erträgen in der Berufsfischerei. Zwischenzeitlich hat sich jedoch ein grundlegender Strukturwandel vollzogen. Berufsfischer findet man in Bayern allenfalls noch an großen Seen und Flüssen. Ungleich größere Bedeutung, auch aus wirtschaftlicher Sicht, hat inzwischen die Angelfischerei erlangt. In Bayern gibt es inzwischen mehr als 200.000 Angler. Davon sind rund 130.000 Mitglied in einem dem Landesfischereiverband Bayern angeschlossenen Fischereiverein. Die befischbare Gewässerfläche beträgtetwa 141.000 ha und die Länge der Fließgewässer ca. 70.000 km. Laut Jahresbericht zur Deutschen Binnen-fischerei 2006 liegt der Fang der Angelfischer mit über 1.500 t weit über dem angegebenen Fang der Berufs-fischer mit 325 t. |

Teichabfischung in der Landesanstalt für Fischerei
| Wird ein Gewässer ausschließlich mit der Angel befischt, ist dessen Nutzung rein auf den Geldwert der Fänge bezogen nur in Ausnahmefällen noch „wirtschaftlich“. Denn die Preise für Fischereirechte und deren Pachten befinden sich längst auf Liebhaberniveau fernab der zugehörigen Ertragsfähigkeiten. Selbst der Geldwert des Fischbesatzes liegt heute nicht selten bereits deutlich über demjenigen des Fangs. Da stellt sich die Frage, inwieweit der Geldwert eines geangelten Fisches und damit der traditionelle Ertragsgedanke in der Angelfischerei heute überhaupt noch von Bedeutung sind? |
War es vor nicht allzu langer Zeit dem Angler noch möglich, über den Wert des Fangs zumindest die Kosten für den Erlaubnisschein wieder „hereinzuholen“, täte er heutzutage bei gleichem Anspruch wohl wesentlich besser daran, sein Geld direkt im Fischladen auszugeben. Dennoch gibt es in Bayern mehr Angler als früher und die meisten von ihnen haben längst damit aufgehört, Angelkarten gegen gefangene Fische aufzurechnen. Dieses Phänomen lässt sich damit erklären, dass der Nahrungserwerb als Beweggrund für das Angeln nicht mehr an erster Stelle steht. Tatsächlich sind es heute vielfach andere Dinge, die den Reiz des Angelns ausmachen: Für den einen steht schlichtweg das Naturerlebnis und das Erfahren ökologischer Zusammenhänge an erster Stelle. Ein anderer schätzt vielleicht mehr das gemütliche Beisammensein mit Freunden in freier Natur. Den Nächsten reizt die Chance auf einen außergewöhnlichen Fang. Von zahlreichen „Schneider-Tagen“ lässt dieser sich nicht entmutigen. Der Fliegenfischer wiederum erfreut sich an der sportlichen Eleganz seiner Wurftechnik und für so manchen seiner Zunft besteht das fischereiliche „Highlight“ darin, dass ein Fisch die zuvor selbst gebundene künstliche Fliege tatsächlich nimmt. Alles in allem dürfte es aber eine Mischung aus verschiedenen Beweggründen sein, die den Angler von heute immer wieder hinaus ans Gewässer zieht. Wenn schließlich nahrhafte und wohlschmeckende Beute mit nach Hause gebracht wird, umso besser! Veränderte Rahmenbedingungen erfordern differenzierte Bewirtschaftungskonzepte
Dieser neue, dem Grunde nach naturverträgliche Ansatz der Gewässernutzung birgt zahlreiche Chancen, aber auch Risiken für den Lebensraum Wasser in sich. Klar ist, dass berufsfischereiliche und angelfischereiliche Bewirtschaftungsformen im Begriff sind, sich weiter voneinander abzugrenzen. In der Angelfischerei weicht die gewinnbringende Ausnutzung der Ertragskraft eines Gewässers zunehmend anderen Zielvorgaben. Entsprechend haben sich auch die Kriterien für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gewandelt. Unabhängig davon hat der Fischereiberechtigte aber die gesetzliche Pflicht, in seinem Fischereirecht einen dem Gewässer angepassten Fischbestand zu erhalten und zu fördern (Hegepflicht). Besatzmaßnahmen gelten hier nach wie vor als wichtiges Standbein der fischereilichen Bewirtschaftung, zugleich aber auch des fischereibezogenen Artenschutzes (Fischartenschutz). Für so manchen Gewässerwart wird dieser Auftrag zu einem schwierigen Spagat: Denn er hat Sorge dafür zu tragen, dass sich die Fangmenge, die ein Gewässer nachhaltig herzugeben vermag, auf eine wachsende Zahl aktiver Fischer und/oder Fischgänge möglichst gerecht verteilt. Dabei gilt es bereits vereinsintern zwischen unterschiedlichsten Interessenslagen abzuwägen. Auch wirtschaftliche Gesichtspunkte sind zu beachten, denn mit den Kosten der Fischereierlaubnis steigen mitunter auch die Fangerwartungen. Der Preis einer Fischereiberechtigung für Angler hängt jedoch immer weniger von der Ertragsfähigkeit des Gewässers ab. |
Viel wichtiger ist, dass dort bestimmte Fischarten in Erfolg versprechenden Bestandsdichten und lohnenden Individualgrößen vorkommen und mit den bevorzugten Angelmethoden auch zu erbeuten sind. Aber auch die Erreichbarkeit des Gewässers und landschaftsästhetische Gesichtspunkte sind heute maßgebend. Schließlich heißt es zunehmend auch ökologische, genetische, fischgesundheitliche sowie tierschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Dieser ohnehin schon schwierigen Aufgabe nicht gerade zuträglich ist der Umstand, dass es sich bei unseren Fischgewässern leider allzu oft um (teils mehrfach) veränderte Ökosysteme handelt, die vom Menschen mit immer noch steigender Tendenz ge- bzw. benutzt werden (z.B. Wasserkraftnutzung). | 
Fischer mit Senknetz
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Störungsfaktor und Fischart reagieren Fischbestände hierauf unterschiedlich. Die größten Probleme treten i. d. R. jedoch bei der natürlichen Vermehrung auf. Darüber hinaus werden die (Wieder-)Besiedlung von Lebensräumen sowie der natürliche genetische Austausch der Fische durch künstlich errichtete Wanderbarrieren massiv behindert. In der Summe ergeben sich daraus für die Fische gesteigerte Mortalitätsraten, die sich infolge des rapide angewachsenen Fraßdruckes Fisch fressender Wasservögel noch weiter erhöhen. Einseitige Kritiker, die Fischbesatz und dessen Notwendigkeit pauschal in Frage stellen, verkennen die überwältigende Anzahl heimischer Gewässer, die in Bezug auf das Leitbild keine funktionsfähigen Ökosysteme mehr sind und auch langfristig nicht mehr werden können. Bewertet man heimische Gewässer verstärkt nach ökologischen Qualitätskomponenten, wie z.B. der fischökologischen Funktionsfähigkeit (gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie), leitet sich daraus fast durchwegs ein schlechterer Zustand ab, als sich in demselben Gewässer mittels des bisher üblichen Betrachtungsansatzes, d. h. nach biologischen, chemischen und hydromorphologischen Kriterien, ergeben hätte. Selbst Gewässer, die dem angestrebten Zustandsziel der Güteklasse II in Verbindung mit einem hohen Maß an (vermeintlicher) Naturnähe entsprechen, kommen oft kaum über eine unbefriedigende oder gar schlechte fischökologische Funktionsfähigkeit hinaus. Im Klartext heißt dies, dass die Fischfauna trotz zahlreicher Bemühungen zur Verbesserung der Gewässerqualität nach wie vor in einem unerwartet kritischen Zustand ist.
Zeitgemäßes Besatzkonzept: Erwägung von Chancen, Risiken und Alternativen
Für Fischereifachleute steht außer Frage: Unter den gegebenen Verhältnissen darf und kann auf Fischbesatz in vielen Fällen nicht verzichtet werden. Doch Vorsicht, denn Fischbesatz ist kein Allheilmittel. Und wer nach dem Motto „viel hilft viel“ über das Ziel hinausschießt, läuft Gefahr, nicht nur dem eigenen Geldbeutel, sondern auch dem Gewässer mehr zu schaden als zu nutzen. Neuere Untersuchungen belegen, dass die Wirksamkeit traditioneller Besatzmaßnahmen lange Zeit überschätzt wurde und immer noch wird. Dabei ließen sich einige Fehler, die an den Gewässern nach wie vor praktiziert werden, schon allein durch konsequente Beachtung der rechtlichen Vorgaben vermeiden. Aus Mangel an plausiblen Alternativen wird zudem gerne stur an Routinebesatz festgehalten, wie er sich z.B. auch in langjährigen Pachtverträgen noch in Form von Pflichtbesatz wieder findet. Obwohl so mancher Gewässerbewirtschafter schon seit langem daran zweifelt, ob dies an seinem Gewässer jemals etwas gebracht habe oder wegen einer weiteren Verdichtung von Problemen heute noch erfolgreich sein kann. Abhilfe könnte hier ein maßgeschneidertes, flexibles Besatzkonzept schaffen, in welchem der Besatz auf Basis fortlaufender Erfolgskontrollen regelmäßig von neuem auf die tatsächlich vorhandenen Lebensraum- bzw. Fischbestandsdefizite abgestimmt wird. Das macht zwar mehr Arbeit, kann bei optimierter Umsetzung aber ungemein erfolgreich sein. Angler verstehen sich heute mehr denn je als Naturschützer. Das gesetzlich verankerte Hegeziel knüpft das Recht der Fischentnahme an Pflichten in Bezug auf die Erhaltung bzw. Verbesserung des Gewässerlebensraumes. Ein wesentlicher Unterschied zu früheren Herangehensweisen ist dabei die Erkenntnis, dass ein funktionsfähiges Gewässer gar nicht erst besetzt werden muss. Ein solches „Juwel“ gilt es im Zuge einer nachhaltigen Nutzung so zu befischen, dass die natürliche Reproduktionsfähigkeit des vorhandenen Fischbestandes nicht überfordert wird. Die Möglichkeit einer attraktiven Fischerei auf wild aufgewachsene, qualitativ hochwertige Fische sollte hier Anreiz genug sein, von Besatz abzusehen. Ein weiterer Vorteil ist die Ersparnis der Besatzkosten. Und selbst in natürlichen Gewässern mit veränderter Ökologie gilt Besatz heute nur dann als gerechtfertigt, wenn sich hierdurch ein offensichtlich vorhandenes Bestands-defizit beheben oder wenigstens abschwächen lässt. Die Minimalanforderung an Befischung und Besatz, nämlich dass die natürlich vorhandene Lebensgemeinschaft des Gewässers hierdurch keinen nachhaltigen Schaden nehmen darf, ist grundsätzlich zu erfüllen. Die Zeiten, als Besatz ohne Rücksicht auf die Gewässergegebenheiten einzig der Bereitstellung überhöhter Zielfischdichten bzw. der Herbeiführung unnatürlich hoher Entnahmemengen diente, sollten vorbei sein.
Wer sein Gewässer also schonend befischt und nach dem Grundsatz: „so viel wie nötig, anstatt so viel wie möglich“ besetzt, befindet sich bereits auf dem richtigen Weg. Nie sollte man dabei jedoch das langfristig angelegte Ziel aus den Augen verlieren, einmal ganz auf Besatz verzichten zu können. Statt Bestandsdefizite durch Besatz zu kaschieren, ist es allemal besser deren Ursachen zu bekämpfen, sobald sich hier eine Chance auftut.
Diesbezüglich tragen die Angler eine hohe Verantwortung. Denn als regelmäßiger Nutzer und zugleich Schützer der Natur verfügen sie an ihrem Gewässer nicht selten über einzigartige Detailkenntnisse. Wer sonst sollte also die Möglichkeiten ökologischer Verbesserungen im Gewässerlebensraum besser ausloten und deren Umsetzung besser vorantreiben können?
Mangelhaft ausgebildete Teillebensräume lassen sich oft schon mit kleinen, gezielten Maßnahmen so stark aufwerten, dass sich in der Folge wenigstens ein Teil des Besatzbudgets einsparen lässt. Hauptaugenmerk soll auf solche Besatzmaßnahmen gelegt werden, welche die Ertragssicherung und Aufrechterhaltung der Angelfischerei zum Ziel haben. |
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Mit freundlicher Genehmigung von Eberhard Roese (Präsident des Landesfischereiverbandes) Layout: Eva Geigl |
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